Jedes Gerät bzw. System und jede Anlage, die elektrische oder elektronische Bauelemente enthalten, senden bedingt durch
physikalische Grundlagen zwingend elektromagnetische Störungen aus. Auf der anderen Seite können sie durch von außen
einwirkende ausreichend starke elektromagnetische Störsignale kurzfristig oder dauerhaft in der Funktion beeinträchtigt oder sogar zerstört werden.
Die Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) ist daher ein wesentliches Qualitätsmerkmal eines jeden
elektronische Bauteile enthaltenden Produktes. Unter der EMV eines Gerätes, Systems oder einer Anlage versteht man:
die Begrenzung der Aussendung elektromagnetischer Störungen auf ein Maß, das den störungsfreien Betrieb anderer
Geräte in der Umgebung gewährleistet und
die Sicherstellung einer ausreichend hohen Festigkeit gegenüber von außen einwirkenden elektromagnetischen
Störungen, so dass der bestimmungsgemäße Betrieb am geplanten Einsatzort unter den dort zu erwartenden
elektromagnetischen Störbedingungen sichergestellt ist.
Technische Normen
Die Bewertung der EMV von Geräten, Systemen oder Anlagen erfolgt durch die Messung ihrer Aussendung elektromagnetischer Störungen und die Überprüfung ihrer Störfestigkeit gegen auf sie einwirkende elektromagnetische Störungen.
Hierbei werden die in den sogenannten harmonisierten europäischen Normen festgelegten technischen Grenzwerte zugrunde gelegt. Diese Normen sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichermaßen gültig. Werden die Vorgaben der Normen (beginnend mit EN ... oder ETSI ...) eingehalten, wird vermutet, dass auch die sogenannten Schutzanforderungen des EMV-Gesetzes (EMVG) erfüllt werden. Anderenfalls ist davon auszugehen, dass ein Fall unzureichender EMV vorliegt.
Folgen unzureichender EMV
Geräte, Systeme oder Anlagen, die eine unzureichende EMV aufweisen, stellen potentielle Störquellen für andere in der
Nachbarschaft betriebene Systeme dar, die in der Folge Funktionsstörungen oder Ausfälle aufweisen können.
Andererseits können Geräte, Systeme oder Anlagen, die eine unzureichende EMV aufweisen, selbst infolge mangelnder
Störfestigkeit in ihrer vorgesehenen Einsatzumgebung Funktionsstörungen aufweisen oder völlig versagen.
Neben dem qualitativen Problem, das bei unzureichender EMV auftritt, liegt ggf. auch ein Verstoß gegen zwingende
gesetzliche Vorgaben - in der Regel das EMV-Gesetz (EMVG) - vor. Durch das EMVG wird die europäische EMV-Harmonisierungsrichtlinie 89/336/EWG in deutsches Recht umgesetzt.
In besonders kritischen Fällen können durch Geräte, Systeme oder Anlagen mit unzureichender EMV auch erhebliche Folgeschäden
entstehen.